Kosten und Ratenzahlung
Erst wissen, was es kostet. Dann entscheiden.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Alles Weitere nennen wir Ihnen vorab in Textform, bevor Sie etwas unterschreiben. Keine Vorkasse, keine versteckten Posten.
Was kostenlos ist
Das Erstgespräch
Persönlich im Büro in Rüsselsheim. Wir sichten Ihre Unterlagen, Sie bekommen einen ersten Überblick. Auch wenn Sie danach nichts weiter machen, kostet es nichts.
Die Rechner
Pfändungsrechner und P-Konto: kostenlos auf dieser Seite, ohne Anmeldung.
Was Kosten verursachen kann
Wenn Sie uns nach dem Erstgespräch beauftragen, fallen Kosten für die Aufnahme, Ordnung und Vorbereitung Ihrer Unterlagen an. Die anwaltliche Beratung und Vertretung rechnet der kooperierende Rechtsanwalt gesondert nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Im Insolvenzverfahren kommen Gerichts- und Treuhänderkosten hinzu.
- Vorbereitung durch Schuldenhelfer: Festpreis, den Sie vor Beginn schriftlich erhalten. Ohne Ihre Zusage entsteht nichts.
- Rechtsanwalt: nach RVG, Angebot vor Beauftragung
- Gericht und Treuhänder: gesetzlich festgelegt, können gestundet werden
Ratenzahlung
Wer Schulden hat, hat selten Geld für Beratung. Deshalb können Sie unseren Festpreis in monatlichen Raten zahlen. Höhe und Anzahl der Raten vereinbaren wir vor Beginn schriftlich; sie stehen fest und ändern sich nicht.
Wenn das Geld nicht reicht
- Verfahrenskostenstundung: Die Kosten des Insolvenzverfahrens können vom Gericht gestundet werden, wenn Vermögen und Einkommen nicht reichen. Die Nachweise dafür stellen wir mit Ihnen zusammen; den Antrag stellt der kooperierende Rechtsanwalt.
- Beratungshilfe: Für die anwaltliche Beratung kann beim Amtsgericht ein Beratungshilfeschein beantragt werden. Ob das in Ihrem Fall geht, klärt der kooperierende Rechtsanwalt.
- Kostenlose Stellen: Anerkannte Schuldnerberatungsstellen von Kommunen und Wohlfahrtsverbänden beraten kostenlos, oft mit Wartezeit. Wenn Sie dort schnell einen Termin bekommen, ist das eine gute Möglichkeit.
Wir machen keine Erfolgsversprechen. Ob und wie ein Verfahren möglich ist, prüft der kooperierende Rechtsanwalt.
